Anlagekosten

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Die Anlagekosten setzen sich aus den Grundstückskosten und den Erstellungs- bzw. Erwerbskosten zusammen.

Grundstückskosten: die Kosten und die Nebenkosten für den Grundstückserwerb, die Aufwendungen für Abfindungen, für Planungsarbeiten und für die Finanzierung vor Baubeginn sowie die Kosten für Groberschliessung inklusive Erschliessungsbeiträge an Gemeinden und Korporationen.

Erstellungskosten: die Kosten für Vorbereitungsarbeiten, Gebäude, Umgebungs- und Erschliessungsarbeiten sowie die Auslagen für die Baunebenkosten.

Erwerbskosten: der Kaufpreis zuzüglich Notariatskosten, Grundbuchkosten und Handänderungssteuern.


Quelle: Artikel 2 der Wohnraumförderungsverordnung (WFV) vom 26. November 2003