Anlagekostenlimiten des Bundes
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Anlagekostenlimiten geben vor, wie viel die Grundstücks- und Erstellungskosten oder die Erwerbskosten für ein Gebäude maximal betragen dürfen. Das Bundesamt für Wohnungswesen teilt die Gemeinden auf Grund ihrer Standortgüte in eine Kostenstufe ein.
Die Einhaltung der Anlagekostenlimiten ist Voraussetzung für die Gewährung von Bundeshilfen (Fonds de Roulement, Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger).