Fonds de Roulement

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Aus dem Fonds de Roulement (FdR) können gemeinnützigen Bauträgern zinsgünstige Darlehen gewährt werden. Die Darlehen dienen als Rest- oder Überbrückungsfinanzierung für:

• die Erneuerung bestehender Liegenschaften;

• den Erwerb von Grundstücken, die sich für den preisgünstigen Wohnungsbau eignen;

• den Erwerb von preisgünstigen Liegenschaften.

Ein FdR-Darlehen kann nur für Wohnobjekte beansprucht werden, die den Förderungsgrundsätzen des Wohnraumförderungsgesetzes entsprechen. Insbesondere sollen sie hohe Ansprüche an das ökologische und energieeffiziente sowie das hindernisfreie Bauen erfüllen.

Der Fonds de Roulement wird vom Bund gespeist und von den Dachorganisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus mittels Leistungsauftrag geführt.