Freitragender Wohnungsbau

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Freitragende Wohnungen sind von einem gemeinnützigen Bauträger erstellte Wohnungen, deren Mieten nicht von der öffentlichen Hand (durch à fonds perdu-Beiträge oder zinslose Darlehen) verbilligt werden. Der weitaus grösste Teil der Genossenschaftswohnungen bzw. der Wohnungen von gemeinnützigen Aktiengesellschaften oder Stiftungen ist freitragend und ist somit nicht mit dem sozialen Wohnungsbau gleichzusetzen. Subventionierte Wohnungen werden ausschliesslich an Haushalte vermietet, die klar definierte Einkommens-, Vermögens- und Belegungsvorschriften erfüllen.