Wohnbauförderung

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Auch Wohnraumförderung genannt. Der Bund sowie einzelne Kantone und Gemeinden fördern den gemeinnützigen Wohnungsbau.

Artikel 108 der Bundesverfassung verpflichtet den Bund, den preisgünstigen Wohnraum zu fördern. Gestützt auf diesen Artikel erliess die Bundesversammlung das Wohnraumförderungsgesetz vom 21. März 2003 (WFG). Zuvor hatte der Bund den Wohnungsbau und den Eigentumserwerb auf Grund des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG) gefördert. Im Dezember 2001 wurden die letzten Gesuche um Bundeshilfe gemäss WEG bewilligt.

Unabhängig vom Bund sind auch einzelne Kantone und Städte in der Wohnraumförderung aktiv.